Einfacher zu betrügen, geht nicht. Die Pizzeria in der Nähe des Genfer Kantonsspitals schloss Corona-bedingt im März. Ihr Patron meldete sein Personal und sich in der Kurzarbeit an. Dann, im April, bemerkte er, dass der Über-die-Gasse-Verkauf erlaubt ist. Also begann er, Pizzas zu verkaufen. Er und sein Pizzaiolo machten schöne Umsätze während des Lockdowns. «Das merkt keiner und so viel ist es ja nicht, was wir erhalten», sagt er. Wie soll das Arbeitsamt 106'000 Leute in Kurzarbeit kontrollieren?

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Auch Hubert Helbling, Chef der Schwyzer Arbeitsmarktbehörde, spricht von Take-away-Fällen in seinem Kanton, die in Sachen Kurzarbeit schummeln. Dennoch lehnte seine Behörde die Voranmeldung solcher Firmen auf Kurzarbeit nicht ab. Das Vorgehen war mit dem Bund abgestimmt: «Das jetzige System, eingeführt wegen der Covid-19-Krise, basiert quasi auf einer Selbstdeklaration der Unternehmen», sagt Helbling.

BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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