Die Ehefrau des Betrügers Dieter Behring erhält keinen Rappen von den 6 Millionen Franken, die der Verkauf der Behringschen Weinsammlung eingebracht hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde der Frau abgewiesen. Die Ehefrau habe die Weinsammlung weder mitaufgebaut noch mitfinanziert, hält das Bundesgericht fest und bestätigt die Ansicht des Bundesstrafgerichts. So habe die Frau in den Jahren 1990 bis 2001 in der Steuererklärung keinerlei Erwerbseinkommen ausgewiesen.

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Behrings Ehefrau forderte in ihrer Beschwerde die Hälfte des Erlöses der Weinsammlung. Ebenso beantragte sie die Hälfte aller anderer Konten und Wertgegenstände. Aber auch davon steht ihr gemäss Bundesgericht nichts zu.

Das Bundesgericht erinnert in seinem Urteil an eine Aussage von Dieter Behring, die er im Hauptverfahren vor dem Bundesstrafgericht gemacht hatte. Er habe sich in Absprache mit seiner Frau einverstanden erklärt, die beschlagnahmen Vermögenswerte mit Ausnahme der Freizügigkeitesguthabens und des Weinerlöses zu Gunsten der Geschädigten zu verwenden.

(sda/mbü/ise)