Am Zürcher Silvesterlauf 2009 landeten Isabelle Romy und ihr Mann mit den drei Kindern auf dem 64. Platz. Ein Jahr später waren die Romys im Familienwettbewerb bereits Zwölfte.

Hart trainieren und Aufsteigen liegen der zierlichen Romy im Blut. «Eine Person, die knallhart für ihre Überzeugungen kämpft und eine Position verteidigt», beschreibt sie Peter Forstmoser. Der bekannte Wirtschaftsanwalt bildet mit Romy und weiteren drei Dutzend Anwälten die Partnerschaft der renommierten Zürcher Kanzlei Niederer Kraft & Frey. Im juristischen Schlagabtausch habe man es schwer gegen Romy, sagt Forstmoser. «Hat sie sich einmal ihre Meinung gebildet, dann beisst man auf Granit, wenn man sie von einer anderen Position überzeugen will.»

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Die Härte der 46-jährigen Waadtländerin will sich nun die UBS zu Nutzen machen. Kürzlich gab die Grossbank die Nominierung Romys für den Verwaltungsrat bekannt, zusammen mit jener der gleichaltrigen Beatrice Weder di Mauro. Die Zuwahl der zwei Schweizerinnen ins strategische Aufsichtsgremium des Finanzmultis soll von der Generalversammlung am 3. Mai 2012 abgesegnet werden.

Beide Frauen zahlen einen Preis für die Berufung. Weder di Mauro stellte nach Bekanntgabe der Kandidatur ihr Amt bei den «Wirtschaftsweisen» zur Verfügung. Dem Sachverständigenrat der deutschen Regierung hatte sie acht Jahre lang angehört. Sie wolle «auch nur den Anschein» eines Interessenkonfliktes vermeiden, begründete die Ökonomieprofessorin.

Kanzlei und UBS-Mandat geht nicht

Von Romy sprach damals fast niemand, alle Blicke waren auf die bekannte, eloquente Weder di Mauro gerichtet. Hinter den Kulissen der Macht aber wurde Romys Wahl heiss diskutiert. Für sie hat die Berufung Konsequenzen, die sich die Anwältin mit Spezialgebiet Umweltrecht möglicherweise zu wenig überlegt hatte, als sie das UBS-Mandat akzeptierte.

«Ihre Aufgabe bei der UBS verträgt sich nicht mit dem inneren Kreis in unserer Wirtschaftskanzlei», bestätigt ein Partner, der nicht mit Namen genannt sein will. Nach 16 Jahren bei der Kanzlei, davon acht im Status einer Partnerin, müsse Romy von Bord. Sie könne aber nach ihrer UBS-Zeit jederzeit zurückkehren. Auf Nachfrage hin spricht auch Forstmoser von Romys «Suspendierung», die faktisch auf ein «Ausscheiden in gegenseitigem Einverständnis» hinauslaufen würde. Die Vertraulichkeit müsse halt auch mit Blick auf Mandate anderer Banken absolut gewährleistet sein. Bei einem Verbleib Romys wäre diesbezüglich die Wahrnehmung «nicht positiv» gewesen, meint Forstmoser.

Ein Grund für den harten Schnitt sei allein schon eine US-Vorgabe für in Übersee kotierte Gesellschaften, also auch für die UBS, deren Aktien an der New Yorker Börse gehandelt werden, sagt der anonym bleibende NKF-Partner. Wenn das UBS-Auftragsvolumen für eine Kanzlei oder einen anderen Auftragnehmer einen Schwellenwert überschreite, sei eine Person aus deren Kreis wegen Interessenkonflikten als VR nicht zulässig. Die UBS bestätigt lediglich: «Es war Frau Romys Entscheidung, aus der Partnerschaft bei Niederer Kraft & Frey auszusteigen.» Sie bleibe jedoch als Anwältin tätig.

Ein ansehnliches Entgelt

Der US-Bannstrahl könnte nicht nur Romy treffen, sondern auch ihren Mann. Laut dem Niederer Kraft & Frey-Anwalt gelte die Vorschrift des maximalen Auftragsvolumens für alle Familienmitglieder. Romys Ehepartner ist Flavio Romerio, ebenfalls Wirtschaftsanwalt und seit 1995 bei der Zürcher Konkurrenzkanzlei Homburger tätig. Er leitet das Merger & Acquisitions-Team und gilt als Bankenexperte. Eines von Romerios derzeit wichtigen Mandaten ist es, die juristischen Arbeiten der in den US-Steuerstreit verwickelten Banken zu koordinieren.

Romerio und Romy liessen Anfragen unbeantwortet. Sollten gleich beide Top-Anwälte ihren Job verlieren, würde die Rechnung für das Power-Duo Romy/Romerio finanziell nicht aufgehen. Trifft es aber nur Romy, muss die Familie kaum darben. Für das Geschäftsjahr 2010 bewegten sich die Honorare im UBS-Verwaltungsrat zwischen 475 000 und 975 000 Franken für 16 Sitzungen. Umgerechnet machte das für jeden der zehn externen Verwaltungsräte im Minimum 30 000 und im Maximum 61 000 Franken pro Tag.

Für den beschränkten Zeiteinsatz ist das auch für eine erfolgreiche Wirtschaftsanwältin ein ansehnliches Entgelt. Bei Romy sind weitere Einnahmequellen ihre Jus-Teilzeitprofessuren an der Universität Freiburg und der ETH Lausanne, wo sie seit dem Alter von 30 Jahren ein Pensum hält. Im Weiteren sitzt Romy in der Sanktionskommission der Börse, seit 2008 als Vizepräsidentin. Von 2003 bis 2008 war sie zudem nebenamtliche Richterin am Schweizerischen Bundesgericht.

Mit dem Fahrrad zur Sitzung

Geld mag für Romy nicht der entscheidende Faktor sein, zumindest solange genügend da ist, um keine Abstriche am Lebensstandard mit einem Zuhause am noblen Zürichberg machen zu müssen. Ein Kollege aus einer der vielen nebenamtlichen Tätigkeiten Romys berichtet jedenfalls von Sitzungen, zu denen die Anwältin mit dem Fahrrad angereist sei.

Mit der Zuwahl einer Juristin folgt die UBS einem Trend. Im globalen Banking mit den umfassenden Regulatorien und wachsenden Schadensprozessen über gigantische Summen steigt der Bedarf an Rechtswissen rasch an. Romy hatte zwar ihre Sporen an der Universität Lausanne im Umweltrecht abverdient, spezialisierte sich dann aber auf internationale Schiedsgerichtsfälle und Sammelklagen X. «Isabelle Romy ist eine sehr gute Juristin mit breiter Erfahrung und tiefem Verständnis für die Materie», sagt Forstmoser. Sie werde sich rasch in die UBS-Themen einarbeiten, da sei er sich absolut sicher.

Schon im Frühling 2009 hatte sich die Waadtländerin juristisch für die UBS ins Zeug gelegt. Nachdem die Bank eine strafrechtliche Anklage als kriminelle Organisation durch einen Ablassdeal und die Offenlegung von 250 US-Kunden am Bankgeheimnis vorbei in letzter Minute abwehren konnte, ging es in einem Zivilprozess um den «Verrat» von Tausenden von Amerikanern mit nicht deklarierten Vermögen bei der Grossbank. Beide Parteien im Schlagabtausch – die US-Steuerbehörde als Klägerin, die UBS als Beklagte – durften «Freunde» einladen, die dem Richter schriftlich ihre Argumente für das jeweilige Lager ausbreiteten.

Berufung in den UBS-Olymp

Neben der Schweizer Regierung stieg Isabelle Romy in die Arena. In nüchternem Juristenenglisch legte sie dar, dass das Schweizer Bankgeheimnis kein toter Buchstabe sei. Die Grossbank und ihre Manager würden in der Schweiz schwerwiegende Taten begehen, sollten sie den Forderungen nach Offenlegung von Tausenden von Kundendaten ausserhalb eines ordentlichen Amtshilfeverfahrens nachkommen.

Am Ende akzeptierten die USA die Schweizer Position und schlossen einen Kompromiss ab. Für Romy folgt jedoch drei Jahre nach ihrem Blitzeinsatz die Berufung in den UBS-Olymp.