Mitarbeitende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen müssen. Das will der Nationalrat. Er hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative von Marcel Dobler (FDP/SG) angenommen.

Von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit werden sollen Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren, die Mitarbeiterbeteiligen wie Aktien und Optionspläne haben. Der Rat hiess die Initiative mit 130 zu 52 Stimmen gut. Folgt ihm der Ständerat, können die Gesetzesarbeiten beginnen.

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Gute Rahmenbedingungen sind nötig

Es brauche gute Rahmenbedingungen für Innovation, argumentierte Dobler. Das Arbeitsgesetz nehme heute keine Rücksicht auf die Bedürfnisse von Start-ups. Mit einem «9-to-5-job» baue man keine Firma auf, das wisse er aus Erfahrung. Deshalb brauche es eine Ausnahmeregelung.

Dagegen argumentierte Corrado Pardini (SP/BE). Im Arbeitsgesetz gehe es um die Gesundheit der Arbeitnehmenden, stellte er fest. Die Trennung zwischen Arbeits- und Ruhezeit sowie eine maximale Arbeitszeit seien aus arbeitsmedizinischer Sicht wichtig. Weiter warnte Pardini davor, das Fuder zu überladen.

Auch für Fachspezialisten gelten Sonderregeln

Bereits früher angenommen wurde eine parlamentarische Initiative, welche leitende Angestellte und Fachspezialisten von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreien will. Die Umsetzungsarbeiten dazu sind im Gang, zusammen mit weiteren Lockerungen des Arbeitnehmerschutzes.

Ihre Arbeitsstunden schon heute nicht erfassen müssen Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von über 120'000 Franken, die ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber bestimmen können. Voraussetzung ist, dass dies in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist.

Wer seine Arbeitszeiten zu mindestens 25 Prozent selber bestimmen kann, muss zudem nur die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren - und nicht Arbeitsbeginn und -ende. Über diese Lockerungen war lange diskutiert worden, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen konnten.

(sda/mbü)