Eine entsprechende Motion seiner Sozialkommission (SGK-N) nahm der Nationalrat am Dienstag mit 81 zu 71 Stimmen und mit einer Enthaltung an. Auch der Bundesrat stellte sich gegen die Motion.

Per 2013 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule geändert und so den Kauf von Liegenschaften erschwert, um den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer eingebracht werden muss und die andere Hälfte der zweiten Säule entnommen werden kann.

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Für viele Menschen sei der Erwerb von Wohneigentum ein wichtiges Ziel, argumentierte die Mehrheit der SGK-N. In den Augen dieser Mehrheit verfehlte die Massnahme der Finma das Ziel, den Immobilienmarkt zu stabilisieren.

Die Regelung der Finma führe aber lediglich dazu, dass der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung "einem privilegierten Teil" der Bevölkerung vorbehalten bleibe. "Lieber reich und Erbe als Schaffer und Sparer", fasste es Kommissionssprecher Philippe Nantermod (FDP/VS) zusammen. Eine Minderheit der SGK-N hätte bei der Regelung der Finma bleiben wollen, äusserte sich aber nicht im Rat.

Auch der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Entgegen dem Ziel der Motion würde eine Aufhebung des Mindestanteils eigener Mittel ausserhalb der zweiten Säule den Nachfrageboom nach Eigenheimen weiter verstärken, begründet er seinen Antrag.

Zudem würden die Risiken für Vorsorgenehmer sowie für kreditgebende Institute langfristig erhöht. Der heute geforderte Mindestanteil eigener Mitteln ausserhalb der zweiten Säule stelle sicher, dass eine gewisse Wertminderung der Immobilie aufgefangen werden könne.

Die Motion geht an den Ständerat.