Im Missbrauchsverfahren des deutschen Kartellamts gegen Amazon hat der US-Online-Riese eingelenkt. «Zur Beendigung unseres Verfahrens wird Amazon seine Geschäftsbedingungen für die auf dem Marketplace tätigen Händler für den deutschen Marktplatz amazon.de, für alle europäischen Marktplätze sowie weltweit für alle seine Online-Marktplätze einschliesslich der amerikanischen und asiatischen Marktplätze anpassen», kündigte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch an.

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«Die Änderungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung der Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und viele andere Fragen.» In 30 Tagen sollen die Regelungen in Kraft treten.

Amazon ist auch ein Marktplatz für andere Anbieter

Amazon erklärte dazu: «Um die Rechte und Pflichten unserer Verkaufspartner klarzustellen, nehmen wir einige Änderungen am Amazon Services Business Solutions Vertrag vor.» 58 Prozent des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes stammten von Drittanbietern.

Amazon werde erhebliche Summen investieren sowie neue Tools und Services entwickeln, um die Verkaufspartner weltweit bei der Kunden-Gewinnung und beim Ausbau ihres Geschäftes zu unterstützen.

Führender Onlinehändler in Deutschland

Die Behörde hatte im Herbst 2018 ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Konzern eingeleitet. Im Mittelpunkt stand dabei amazon.de, der mit Abstand grösste Online-Marktplatz in der Bundesrepublik.

Das Kartellamt wollte die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern dort untersuchen. Denn Amazon nimmt eine Doppelrolle ein - der US-Konzern ist selbst der grösste Online-Händler in Deutschland und betreibt dazu noch einen Internet-Marktplatz, auf dem Waren anderer Anbieter verkauft werden.

Zusammenarbeit mit der EU-Kommission

Die Kartellwächter gingen Beschwerden von Händlern nach, die Waren auf dem Marktplatz anbieten. Sie arbeiten dabei auch mit der EU-Kommission zusammen. Die hatte bereits im September erklärt, sie nehme Amazon wegen des Umgangs mit den Verkaufsdaten von Händlern auf seiner Markt-Plattform unter die Lupe. Das Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission ergänzten sich.

Mundt hatte immer wieder angekündigt, den Internet-Riesen genau auf die Finger schauen zu wollen. «Unser Hauptaugenmerk gilt dem Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft», hatte er angekündigt. Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

Das Kartellamt hatte auch gegen Facebook ermittelt und im Februar «weitreichende Beschränkungen» für die Verarbeitung von Nutzerinformationen verhängt. Der US-Riese geht dagegen juristisch vor. Noch in diesem Jahr wird eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf erwartet.

(reuters/mbü)