Die vier Nordwestschweizer Kantone verschärfen die Corona-Schutzmassnahmen: In Restaurationsbetrieben und an Veranstaltungen sind nur noch 100 Gäste zugelassen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und keine Maskenpflicht vorgesehen ist.

Diese Massnahmen würden am Donnerstag in Kraft treten und bis Ende Jahr gelten, teilte die Basler Regierung am Mittwoch mit. Sie nehme damit die deutliche Mahnung der Science Task Force des Bundes ernst, jetzt Massnahmen zu ergreifen, bevor die Fallzahlen stark ansteigen. Diese empfehle, in der jetzigen Phase grossen Menschenansammlungen ein besonderes Augenmerk zu schenken, um lokale Ausbrüche zu verhindern.

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Die regionale Senkung der Obergrenze von 300 auf 100 Gäste gilt für Restaurationsbetriebe und öffentliche sowie private Veranstaltungen, die sich lediglich lediglich auf das Erfassen von Kontaktdaten beschränken und bei denen weder die Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen zur Anwendung kommen. Mehrere räumlich getrennte Gästebereiche à 100 Personen seien aber möglich.

In Abstimmung mit den Nachbarschaftskantonen

Die Verschärfung der Schutzmassnahmen seien in Abstimmung mit den Kantonen Baselland, Aargau und Solothurn getroffen worden, schreibt die Regierung weiter. Die Kantone Baselland und Solothurn haben am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie gleichziehen werden. Ausserdem seien die Vorgaben mit Vertretungen der Gastronomiebetriebe und der Clubszene vorbesprochen worden.

Die Zahl der Neuinfektionen steigt im Kanton Basel-Stadt nur leicht an. Aktuell sind elf aktive Fälle registriert. Insgesamt liegen 996 Covid-19-Infektionen im Kanton Basel-Stadt vor. Vier kürzlich neuinfizierte Personen mussten sich direkt in Spitalpflege begeben. In Quarantäne befinden sich 24 Kontaktpersonen von Infizierten.

(sda/tdr)