Am 11. August wird der Bundesrat über den nächsten Öffnungsschritt beraten. Wie «Blick» zuerst berichtet hat, ist nun klar: Zu weiteren Lockerungen wird es dann nicht kommen. Das machte Gesundheitsminister Alain Berset (49) am Mittwoch auf Twitter bekannt.

Die Lage sei zwar gut, es gebe aber eine «negative Dynamik», so der SP-Bundesrat. «Wir verfolgen die Entwicklung sehr eng. Vorerst keine Konsultation zur Massnahmen-Anpassung.»

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Es sei weder die Zeit für Verschärfungen noch für Lockerungen, zumal die Entwicklung wegen der Unsicherheit wegen der Ferienrückkehrenden weiterhin genau beobachtet werden müsse.

Zudem schlägt der Bund den Kantonen für die kommenden Wochen Massnahmen in verschiedenen Bereichen vor, insbesondere zum Schutz von Kinder und Jugendlichen und besonders gefährdeten Personen.

Testpflicht für Gesundheitspersonal

  • Impfen: Zum einen sollen die Kantone die Impfkampagne weiter vorantreiben.
  • Mehr Kontrolle: Die Kantone werden zum einen aufgefordert, die Kontrollen bei den Veranstaltungen und Betrieben mit Covid-Zertifikatspflichtzu intensivieren. Andererseits sollen sie gewährleisten, dass die zurzeit immer noch geltenden Schutzkonzepte für die Gastronomiebetriebe wie die Sitzpflicht in Innenbereichen konsequent eingehalten werden.
  • Regelmässige Schultest: Berset ist überzeugt: Das repetitive Testen trägt zur Normalisierung des Schulalltags bei. Daher empfiehlt er das Testen insbesondere im Hinblick auf den Schulbeginn nach den Sommerferien.
  • Impfung oder Test in Gesundheitsbranche: In Spitälern, Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen steht das Personal in engem Kontakt mit besonders gefährdete Personen. Der Bund erachtet es daher als «notwendig», das nicht geimpfte und nicht genesene Personal regelmässig zu testen. Er empfiehlt den Kantonen, dies obligatorisch zu erklären.
  • Zertifikatspflicht: Als weitere Massnahme zur Reduktion der Einschleppung des Virus in Gesundheitsrichtungen sollte der Zugang auf Besuchende beschränkt werden, die ein gültiges Covid-Zertifikat vorlegen können.