Die internationale Anwaltskanzlei Sidley hat im Auftrag des Verbandes Medtech Europa ein Rechtsgutachten erstellt, das aufzeigt, dass die EU-Kommission mit ihrem Vorgehen bestehende internationale Verträge verletzt. Sie räumen einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof oder der Welthandelsorganisation gute Chancen auf Erfolg ein. Dies zeigt ein Bericht der «NZZ am Sonntag».

Schweizer Medtech-Firmen und der Bund zögern laut diesem Bericht aber damit, die EU vor Gericht zu ziehen. Beim Departement für Wirtschaft heisst es, man habe zusammen mit dem Aussendepartement und dem Justizdepartement die rechtliche Lage geprüft. Die Schweiz halte sich alle Handlungsoptionen offen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Seit Ende Mai hat die Schweizer Med-Tech-Branche keinen erleichterten Zugang mehr zum EU-Binnenmarkt. Sie muss jedes exportierte Produkt in der EU separat registrieren lassen. Dies verteuert die Produkte und bedeutet eine erhebliche Bürokratie, vergleichbar zur Situation vor 2000.

Dabei hat die EU das entsprechende Marktabkommen zwischen der Schweiz und der EU nie gekündigt. Sie setzt das Abkommen derzeit einfach nicht um und handelt damit wohl widerrechtlich. Brüssel hat das Vorgehen als politische Retourkutsche beschlossen, nachdem die Schweiz das Rahmenabkommen im Mai einseitig als gescheitert erklärt hatte. 

(sda/val)