Das Bundesstrafgericht musste den Prozess Mitte März wegen des Coronavirus bis am 20. April sistieren. Weil die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortbestehen, hat das Gericht eine weitere Sistierung bis am 27. April beschlossen.

Weil die in der Anklage festgehaltenen Straftaten dann verjähren, ist kein Urteil mehr zu erwarten. Das Bundesstrafgericht hatte in einem früheren Beschluss mitgeteilt, dass ein Prozess ohne die Beschuldigten nicht möglich sei.

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(sda/tdr)