Die Ende Januar eingeführte EU-Exportkontrolle für Corona-Impfstoff wird bis Ende Juni verlängert. Dies teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit.

Demnach müssen Pharmakonzerne, die mit der EU Lieferverträge geschlossen haben, Genehmigungen beantragen, wenn sie bestimmte Drittstaaten beliefern wollen.

Seit Anfang Februar wurden nach Angaben einer Kommissionssprecherin 249 solche Anträge genehmigt und der Export von 34 Millionen Dosen Corona-Impfstoff an 31 Länder erlaubt. Nur ein Antrag wurde abgelehnt - der Export von 250'000 Dosen des Impfstoffs von Astrazeneca an Australien, den Italien vor einigen Tagen gestoppt hatte. Hintergrund ist, dass Astrazeneca vertragliche Zusagen an die EU-Staaten derzeit nicht voll erfüllt.

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Schweiz, Israel und die Ukraine ausgenommen

Die Exportkontrolle wurde gestartet, nachdem Astrazeneca angekündigt hatte, zunächst weniger Impfstoff an die EU zu liefern als vertraglich zugesichert. Doch müssen nicht alle Exporte genehmigt werden. Ausgenommen sind Ausfuhren in eine Reihe von Partnerländern und in Entwicklungsländer. Zu den Partnerländern zählen die Schweiz, Israel und die Ukraine - nicht aber Grossbritannien. Gleichwohl ist das Vereinigte Königreich bisher wichtigster Empfänger von genehmigten Exporten: 9,1 Millionen Impfdosen gingen nach Angaben der EU-Kommission seit Anfang Februar dorthin.

Zuständig für die Ausfuhrgenehmigungen ist der EU-Mitgliedstaat, in dem die für den Export vorgesehenen Impfstoffe produziert wurden. Die EU-Kommission wird dazu gefragt und kann im Streitfall Einspruch erheben.

(sda/gku)