Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, hat dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino zu Recht keine Einsicht in Unterlagen zu Verträgen und Aufträgen von Hilfspersonen gewährt. 

Das Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ist noch nicht publiziert worden. Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Medienmitteilung von Keller hervor geht, ersuchte Infantino um Einsicht in zahlreiche Unterlagen, die im Zusammenhang mit Kellers Hilfspersonen stehen.

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Es soll sich bei den erbetenen Dokumenten um Abmachungen mit den Einsetzungs- und Aufsichtbehörden, Arbeitsergebnisse, Aktennotizen, Besprechungen und mehr der Hilfspersonen handeln. Weiter hat Infantino gemäss der Medienmitteilung die Wortprotokolle der Gerichtskommission anlässlich der Bewerbung des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes verlangt.

Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde Infantinos hinsichtlich dieser Punkte abgewiesen. Er erhält jedoch die Namen der eingesetzten Personen, um allfällige Ausstandsgründe geltend machen zu können.

Keine Einsicht für Fifa

Ebenfalls zu Recht abgewiesen hat Keller noch vergangenes Jahr ein Akteneinsichtsgesuch der Fifa selbst. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bestätigte, dass der Fifa in der Strafuntersuchung gegen Infantino keine Parteistellung zukommt.

Keller wurde Ende September von der Bundesversammlung als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes gewählt, um die nicht protokollierten Treffen zwischen dem früheren Bundesanwalt Michael Lauber, Infantino und weiteren Personen zu untersuchen.

(sda/tdr)