Die Finanzmarktaufsicht Finma hat bei Julius Bär das im Februar 2020 verhängte Verbot zur Durchführung von Firmenakquisitionen formell aufgehoben. Der Entscheid beruhe auf dem Bericht der Prüfbeauftragten, die die Umsetzung der von der FinmaA verfügten und der bankeigenen Massnahmen prüft, wie die Bank am Mittwoch mitteilt.

Die Finma hatte der Bank untersagt Zukäufe zu tätigen, welche die operationellen Risiken sowie den Komplexitätsgrad der Organisation erheblich erhöhen. Zuvor hatte die Aufsicht beim Vermögensverwalter schwere Mängel bei der Geldwäsche-Bekämpfung festgestellt.

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Immer noch unter der Lupe

Doch ganz aus dem Visier der Finma ist Julius Bär noch nicht. Bis zum Abschluss der vollständigen Umsetzung dieser Massnahmen werde Julius Bär eng durch die eingesetzte unabhängige Prüfbeauftragte sowie durch zusätzliche Aufsichtsmassnahmen begleitet, wie es weiter heisst.

Anlass der gegen die Bank verhängten Restriktionen war die Verwicklung in prominente Geldwäschereifälle etwa rund um den Weltfussballverband FIFA oder den staatlichen venezolanischen Erdölkonzern PDVSA. Julius Bär habe von 2009 bis Anfang 2018 bei der Prüfung von gefährlichen Kunden «umfassend versagt», hatte die Finma den Schritt 2020 begründet.