Schweizer Banken, die derzeit Ausschüttungen an ihre Aktionäre beschliessen, sollen weniger stark von den Erleichterungen bei den Kapitalvorschriften wegen der Coronakrise profitieren. Die Finanzmarktaufsicht Finma will so verhindern, dass die Institute die freigesetzten Eigenmittel an ihre Aktionäre weitergeben.

Die Finma hatte den Banken vergangene Woche gewisse Erleichterungen bezüglich der Kapitalvorgaben, der sogenannten «Leverage Ratio», gewährt. Gleichzeitig hatte die Behörde aber auch betont, dass wegen dieser Erleichterung freigesetzten Eigenmittel nicht auszuschütten seien, wie ein Finma-Sprecher zu einer am Dienstag veröffentlichten Aufsichtsmitteilung gegenüber AWP festhielt.

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In der Aufsichtsmitteilung kündigt die Finma Konsequenzen für die Bankinstitute an, deren Aktionäre nach dem 25. März 2020 - also dem Datum der Finma-Ankündigung - eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 beschliessen: Bei ihnen werden die durch die Erleichterung freigesetzten Eigenmittel im Umfang des Ausschüttungsbetrags gekürzt. Zudem behalte sich die Finma vor, im Einzelfall «weitere institutsspezifische Vorgaben zur Verwendung der freigesetzten Eigenmittel» zu treffen.

(awp/mlo)