Einer der führenden Experten für die Entwicklung von selbstfahrenden Autos muss seinem ehemaligen Arbeitgeber Google eine Geldstrafe von 179 Millionen Dollar zahlen. Das entschied ein Gericht in San Francisco am Mittwoch Ortszeit.

Anthony Levandowski war vorgeworfen worden, Geschäftsgeheimnisse aus dem Google-Konzern an seinen späteren Arbeitgeber Uber verraten und Mitarbeiter rechtswidrig abgeworben zu haben. Der Roboterwagen-Spezialist meldete daraufhin Privatinsolvenz an.

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Im Mittelpunkt des Streits steht die Technik der sogenannten Laserradare - der rotierenden Geräte, mit denen die Fahrzeuge ihre Umgebung abtasten. Levandowski war einer der führenden Spezialisten, der die Technologie zunächst für die Google-Roboterwagen und dann für die neugegründete Schwesterfirma Waymo entwickelte. Er verliess Waymo Anfang 2016 und gründete das auf selbstfahrende Lastwagen spezialisierte Start-up Otto, das wenige Monate später für 680 Millionen Dollar von Uber gekauft wurde. Levandowski wurde danach zum Chef des Roboterwagen-Programms von Uber.

Im Februar 2017 verklagte Waymo seinen Wettbewerber Uber und gab an, Levandowski habe vor seinem Abgang 14'000 Dokumente heruntergeladen. Uber bestritt stets, dass die vertraulichen Unterlagen jemals zum Fahrdienst-Vermittler gelangt seien.

Antrag auf Insolvenzschutz

Ein Schiedsgericht entschied dann im vergangenen Dezember, dass Levandowski und ein weiterer Entwickler unfaire und betrügerische Praktiken angewandt hatten, indem sie heimlich Google-Kollegen abgeworben hätten. Am Mittwoch bestätigte ein Gericht des San Francisco County die Entscheidung des Schiedsgerichts und legte fest, dass Levandowski 179 Millionen Dollar an Google zahlen muss.

In seinem Antrag auf Insolvenzschutz erklärte Levandowski, dass er ein Vermögen von 50 bis 100 Millionen Dollar besitze. Dies reiche nicht aus, um die geforderte Summe an Google zu bezahlen. Unklar ist aber noch, ob Levandowski nicht durch eine Klausel in seinem Arbeitsvertrag mit Uber von Haftungsansprüchen freigestellt wurde. Uber liess diese Frage in einer aktuellen Mitteilung an die Börsenaufsicht offen.

(awp/mlo)