Seine Aussage bringt die Ausschlusskriterien strittiger Versicherungsverträge ins Wanken. «Es gibt keine nationale Pandemie», schreibt  Walter Fellmann, Rechtsprofessor an der Universität Luzern. Nach Auffassung des Rechtsexperten hat die Feststellung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass es sich bei der Ausbreitung des Coronavirus um eine Pandemie handle, keine Auswirkungen in der Schweiz. Die Pandemie sei hierzulande letztlich nur ein Anwendungsfall der Epidemie.

Das 40 Seiten starke Gutachten von Fellmann wurde vom Ombudsman der Privatversicherung und der Suva in Auftrag gegeben, nachdem dieser mit über 400 Anfragen von KMU überhäuft wurde, deren Versicherer sich auf den Pandemie-Ausschluss berufen und entsprechende Leistungen verweigern.

 

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 
Dokumente zum Thema

Lesen Sie das Gutachten im Original. Mehr hier

Die Stellungnahme der Swiss Insurance Brokers Association (Siba). Mehr hier

Die Stellungnahme des Verbandes Gastrosuisse. Mehr hier

Kulante Entschädigungen

Entscheidend ist gemäss Fellmann letztlich der Artikel 33 des Versicherungsvertragsgesetztes aus dem Jahre 1908. Demnach ist ein Ausschluss über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur gültig, wenn er in «bestimmter, unzweideutiger Fassung erfolge». Soll heissen: Nur wenn der Versicherungsnehmer die AGB gelesen und verstanden hat, ist ein Ausschluss bestimmter Gefahren rechtlich.

Die Versicherungsgesellschaften lenken teilweise bereits ein. So hat Helvetia ihren Kunden kulante Entschädigungen in Höhe von 50 Prozent zugesagt. Andere Versicherer beharren weiterhin auf dem Pandemie-Ausschluss und haben teilweise auch eigene Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Generali distanziert sich derweil von dem Fellmann-Gutachten, unter anderem, «weil der Ombudsman dem Gutachter unsere Versicherungsbedingungen nicht zur Beurteilung unterbreitet hat», heisst es in einer Mitteilung. «Letztlich wollen wir mit diesem Gutachten zu schnellen und gütlichen Einigungen beitragen», sagt Obudsman Martin Lorenzon. Verbindliche Bundesgerichtsentscheide seien am Ende aber vermutlich dennoch unvermeidlich.