Der Bund kommt notleidenden Unternehmen mit fast zwei Milliarden Franken zu Hilfe. Von diesen Unterstützungsgeldern sollen auch kleine Firmen profitieren können, der Bundesrat hat die Umsatzschwelle für Härtefälle von 100'000 auf 50'000 Franken gesenkt.

Und auch Selbständigerwerbende erhalten stärker Unterstützung, wenn sie in Schwierigkeiten sind: Sie können bereits Erwerbsersatz beantragen, wenn ihr Umsatz um 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren 2015 bis 2019 geschrumpft ist. Zuvor hatten sie erst ab einer Umsatzeinbusse von 55 Prozent Anspruch auf Erwerbsersatz gehabt.

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(mbü)