Ein Gericht habe entschieden, dass der zitierte Antisemitismus-Beauftragte von Baden-Württemberg selber als Antisemit bezeichnet werden dürfe, sagte der Anwalt vor Gericht.

Die Journalistin habe deshalb die nötige Sorgfalt vermissen lassen, als sie die Vorwürfe dieses Antisemitismus-Beauftragten und aus alten Artikeln für ihren Text übernommen habe. Dass sein Mandant in die Nähe der AfD gerückt wurde und ihm antisemitische Tendenzen zugeschrieben worden seien, sei rufschädigend.

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Manager wieder ausgeladen

Die Anwältin der kath.ch-Journalistin sagte hingegen, die Quellen seien zuverlässig. Gewisse Äusserungen, die als antidemokratisch gelten könnten, seien auch online abrufbar. Der Artikel erschien, nachdem der Manager als Redner beim Dekanat Chur ausgeladen wurde.

Der Richter eröffnet das Urteil um 10.45 Uhr.