Wenn ein Vermieter einen dringenden Eigenbedarf an einem vermieteten Objekt anmeldet und dem Mieter kündigen will, soll das Kündigungsverfahren künftig schneller gehen als heute. Die Rechtskommission des Nationalrats hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben.

Der Entscheid fiel mit 18 zu 6 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Über die parlamentarische Initiative muss noch die Rechtskommission des Ständerats befinden.

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Gemäss geltendem Recht ist es einem Vermieter erlaubt, ein Mietverhältnis aufzulösen, wenn er oder ein Familienmitglied dringenden Eigenbedarf hat. Eine solche Kündigung kann von den Mietern angefochten werden. Wenn dabei der Rechtsweg ausgeschöpft wird, kann es gemäss Kommission dazu führen, dass die Kündigung erst nach einigen Jahren wirksam wird.

Die Kommission ist daher der Ansicht, dass das Verfahren zu lange dauern könne und damit für die Vermieterschaft «stossende Konsequenzen» habe. Zudem belohne es querulatorisches Verhalten «ungebührlich».

(sda/me)