«Wir bitten Sie umgehend, die Bauarbeiten an der neuen Eisgrotte einstellen zu lassen und die unverzügliche Entfernung sämtlicher offensichtlich schutzzielwidrigen und umweltgefährdenden Vliesabdeckungen zu veranlassen», hiesst es in einem Schreiben an die Walliser Regierung und die kantonale Baukommission, das an die Medien verteilt wurde.

Insbesondere das Anbringen neuer Planen und das Bohren einer neuen Eishöhle an anderer Stelle auf einer Nebenzunge des Gletschers passt der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz nicht. Sie habe keine Kenntnis von einem diesbezüglichen Baugesuch, betont die Organisation. Ferner erinnerte sie daran, dass der Rhonegletscher im Bundesinventar der geschützten Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt sei.

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