Der ehemalige Geschäftsführer der Freiämter Milchgold Käse AG ist von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und anderen Delikten angeklagt worden. Beantragt wird eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 10 Monate unbedingt.

Die Anklage wurde im abgekürzten Verfahren erhoben. Neben gewerbsmässigem Betrug und Urkundenfälschung werden dem Angeklagten gewerbsmässiges Vergehen gegen das Landwirtschaftsgesetz und gewerbsmässiger betrügerischer Markengebrauch vorgeworfen.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem vor, zwischen 2012 und 2017 dem Bund absichtlich 68 mal eine höhere Menge an eingekaufter und verkäster Milch gemeldet zu haben, als dies tatsächlich der Fall war. Dadurch erhielt die Milchgold Käse AG zu hohe Verkäsungszulagen ausbezahlt.

Insgesamt wurde in 1958 Einzelfällen eine höhere Milchmenge gemeldet, als die betreffenden Landwirte tatsächlich geliefert hatten. Dadurch erhielt die Milchgold insgesamt knapp 1,1 Millionen Franken Verkäsungszulagen zu Unrecht. Die zu viel erhaltenen Verkäsungszulagen hat die Milchgold im August 2018 zurückbezahlt.

AOP-Bestimmungen nicht eingehalten

Weiter wirft die kantonale Staatsanwaltschaft gemäss einer Mitteilung vom Montag dem Beschuldigten vor, zwischen 2012 und 2017 über 2000 Tonnen Käse unter der geschützten Ursprungsbezeichnung Emmentaler AOP produziert und in Verkehr gebracht zu haben.

Die AOP-Produktion erfolgte, obwohl die Bestimmungen des Pflichtenhefts des Bundesamts für Landwirtschaft für Emmentaler AOP nicht eingehalten wurden. Konkret hatte die Milchgold die Milch nicht täglich, sondern nur jeden zweiten Tag abholen lassen, weshalb die zur Emmentaler AOP Herstellung verwendete Milch älter als die nach Pflichtenheft höchstens erlaubten 24 Stunden war.

10 von 30 Monaten unbedingt

Der Beschuldigte ist geständig und anerkennt die ihm vorgehaltenen Sachverhalte vollumfänglich. Die kantonale Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 10 Monate unbedingt und eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Die Anklage ist am Bezirksgericht Muri hängig. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

(sda/tdr)