Seit 2019 sind dem Vertrag 19 Kantone und Liechtenstein beigetreten. Wichtigste Neuerungen sind der gestrichene Wanderungsrabatt und die kostenbasierte Tarifberechnung.

Mit der Revision wurde eine moderne Grundlage für die interkantonale Finanzierung der Universitäten gefunden, wie die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) am Donnerstag mitteilte. Die darin vereinbarten Zahlungen garantieren den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu allen kantonalen Universitäten.

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Die Vereinbarung legt den Betrag fest, den ein Kanton für seine Studierenden an einer ausserkantonalen Universität zahlt. Die bisherigen Wanderungsrabatte fallen zugunsten des kostenbasierten Systems weg.

Bisher bezogen die sechs Kantone Glarus, Graubünden, Jura, Tessin, Uri und Wallis die Rabatte, weil ihre Studierenden nach dem Abschluss kaum mehr in den Herkunftskanton zurückkehren. Das ist gemäss der EDK inzwischen überholt.

Die noch nicht der Vereinbarung beigetretenen Kantone werden zwei Jahre nach deren Inkrafttreten keinen automatisch garantierten gleichberechtigten Zugang zur Universitätsbildung mehr haben.
(sda/kop)