Bei der Beratung des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag) beschloss die grosse Kammer, den Geltungsbereich des Gesetzes nicht auf die Kantone auszuweiten. Der Nationalrat schloss sich damit dem Ständerat an.

Das Embag bildet die Grundlage für die Digitalisierung der Bundesverwaltung. Die Kantone hatten sich laut der staatspolitischen Kommission des Nationalrats vehement gegen den Einbezug der Kantonsverwaltungen gewehrt.

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Das Geschäft wird auch als E-Government-Vorlage bezeichnet. Mit E-Government ist eine digital gestaltete Verwaltungstätigkeit gemeint. Künftig soll in der Bundesverwaltung der Grundsatz "digital first" gelten - Prozesse sollen also primär digital erledigt werden. Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat.