Der Pharmakonzern gab am Montag bekannt, dass eine persönliche Teilnahme der Aktionäre an der Generalversammlung aufgrund der anhaltenden Pandemie nicht möglich sein wird. Wegen der angespannten Situation sei es oberste Priorität, «unsere Aktionäre vor einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung zu schützen», schreibt Roche in einer Mitteilung.

Die Generalversammlung werde deshalb am 16. März 2021 ab 10.30 Uhr lediglich mit den statutarisch notwendigen Personen in den Räumlichkeiten vom Roche Hauptsitz durchgeführt.

Die Aktionäre könnten ihre Rechte durch schriftlich oder elektronisch abgegebene Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin Testaris wahrnehmen, heisst es weiter.

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(tdr)