Es sprach den 54-jährigen Schweizer der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen sowie in Nebenanklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert.

Nach dem überraschenden Urteil wurde die Staatsanwaltschaft öffentlich kritisiert. Dagegen könne sie wegen des laufenden Verfahrens nur zurückhaltend Stellung nehmen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Den Vorwurf, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet, weise sie als unzutreffend zurück.

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