Frédéric Favre, Staatsrat und Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, hatte die Abschussbewilligung am 6. Juli erteilt. Der einzelne Wolf hatte den Angaben zufolge in der Region eine Schafherde angegriffen.

Auf der nicht schützbaren Alp riss er 17 Tiere. Aufgrund der am 1. Juli in Kraft getretenen revidierten Jagdverordnung waren damit die Voraussetzungen für den Abschuss gegeben. Der Kadaver wurde zur Untersuchung und Identifikation ans Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern geschickt.

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Eine zweite Abschussbewilligung für einen Einzelwolf in der Region Goms von Anfang Juli ist noch nicht vollstreckt. Die Wildhüter haben seit dem 3. Juli 60 Tage Zeit, um das Tier zu erlegen.