Der Bundesrat hat am Mittwoch die Massnahmen zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus und vor den wirtschaftlichen Folgen ab dem (morgigen) Donnerstag weitgehend aufgehoben. Nur weniges bleibt noch, etwa die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Übersicht:

Diese Massnahmen fallen weg

ZERTIFIKATSPFLICHT: In Restaurants, Betrieben wie Kinos und Theater und an Veranstaltungen wird die Zertifikatspflicht aufgehoben. Nur in der Schweiz gültige Zertifikate, zum Beispiel für weder Genesene noch Geimpfte, die Antikörper im Blut nachweisen können, werden nicht mehr ausgestellt.

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MASKENPFLICHT: Die Masken dürfen an vielen Orten fallen: In Läden, Restaurants, Betrieben wie Kinos und Theater und an Veranstaltungen wird die Maskentragpflicht aufgehoben.

GROSSANLÄSSE: Die Bewilligungspflicht für Grossanlässe wird aufgehoben.

PRIVATE TREFFEN: Für private Treffen gelten keine Auflagen und maximale Teilnehmerzahlen mehr.

TESTS: Generelle repetitive Tests in Betrieben werden nicht mehr empfohlen und auch nicht mehr vom Bund bezahlt. Regelmässige Reihen-Tests werden nur für Gesundheitseinrichtungen, sozialmedizinische Einrichtungen und für vom Kanton definierte Unternehmen finanziert, die zur kritischen Infrastruktur gehören.

ARBEITSPLATZ: Die Homeoffice-Empfehlung wird aufgehoben. Die Arbeitgeber bleiben aber verantwortlich für den Schutz ihrer Belegschaft, so wie es das Arbeitsgesetz vorsieht. Sie entscheiden, ob weiterhin zuhause gearbeitet wird und ob am Arbeitsplatz Masken getragen werden müssen. Die Schutzbestimmungen für besonders Gefährdete am Arbeitsplatz gelten noch bis Ende März.

ERWERBSAUSFALL: Ab Donnerstag kann kein Erwerbsausfall mehr geltend gemacht werden wegen Betriebsschliessungen, Veranstaltungsverboten, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder weggefallener Fremdbetreuung von Kindern. Die weitgehende Aufhebung dieser Hilfen dürfte zu Minderausgaben von mehreren hundert Millionen Franken führen.

KAPAZITÄTSBESCHRÄNKUNGEN: Die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen in Läden und auch in Seilbahngondeln werden aufgehoben.

LANDESGRENZEN: Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz entfallen. Es muss weder eine Impfung, eine Genesung noch ein negativer Test nachgewiesen werden, auch das Einreiseformular muss nicht mehr ausgefüllt werden.

Was noch bleibt

BESONDERE LAGE: Der Bundesrat behält die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz bis Ende März bei. Die entsprechende Verordnung regelt die noch verbleibenden Schutzmassnahmen - die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen und die Isolationspflicht für Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind.

MASKENPFLICHT: In öffentlichen Verkehrsbetrieben und in Gesundheitseinrichtungen - Ausnahme sind Bewohner von Alters- und Pflegeheimen - gilt bis Ende März eine Maskentragpflicht. Die Kantone können strengere Bestimmungen und auch Ausnahmen für Gesundheitseinrichtungen erlassen. Auch Betriebe können Masken vorschreiben, etwa Arztpraxen oder Coiffeursalons.

TESTS: Für Schulen werden repetitive Tests bis Ende März empfohlen und vom Bund finanziert. Grund ist, dass das Coronavirus unter den Jüngsten weiterhin stark zirkuliert. Einzelne Antigentests werden weiterhin bezahlt. Für PCR-Tests werden die Kosten übernommen für Personen mit Symptomen und enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen.

ERWERBSAUSFALL: Wer im Veranstaltungsbereich tätig ist und in der Erwerbstätigkeit wegen Schutzmassnahmen massgeblich eingeschränkt ist, kann noch bis Ende Juni Erwerbsausfall beantragen. Dasselbe gilt bis Ende März für Menschen, die wegen Schutzbedürftigkeit ihre Erwerbsarbeit unterbrechen müssen.

ZERTIFIKATE: EU-kompatible Zertifikate für Reisen werden in der Schweiz weiterhin ausgestellt. Auch die Kantone können weiterhin Zertifikate vorschreiben.

ARZNEIMITTEL: Der Bund übernimmt vorerst die Finanzierung bestimmter neuer Arzneimittel, die bei Covid-Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf gebraucht werden.

TASK FORCE: Das Beratungsmandat der wissenschaftlichen Taskforce des Bundes endet - auf deren Wunsch - vorzeitig Ende März anstatt wie geplant erst Ende Mai. Die Science Taskforce steht dem Bund seit dem Frühjahr unentgeltlich zur Verfügung.

(sda/tdr)

Das waren die wichtigsten Etappen der Corona-Pandemie in der Schweiz

 In fünf Wellen hat die Pandemie seit dem 25. Februar 2020 Kantone und Bundesrat zu drastischen Massnahmen gezwungen. Ein Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse:

2020

25. Februar: Erster Fall von Covid-19 in der Schweiz-

28. Februar: Bundesrat verbietet bis 15. März Veranstaltungen mit mehr als tausend Personen.

14. März: Tessin schliesst Restaurants, Bars und Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelläden und Apotheken.

16. März: Bundesrat beschliesst die Anwendung der Notstandsgesetze. Ausbildungsstätten werden bis 4. April geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als hundert Personen verboten. In Bars, Restaurants und Diskotheken maximal fünfzig Personen.

17. März: Bis auf Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien werden alle Geschäfte geschlossen. Bund rät von Gesichtsmasken ab.

19. März: Detailhändler beschränken Kundenzahl.

20. März: Versammlungen von mehr als fünf Personen verboten. Nicht notfallmässige Operationen in Spitälern ebenso.

11. Mai: Obligatorische Schulen, Läden, Cafés, Restaurants, Fitnesscenter, Bibliotheken und Museen dürfen öffnen, falls sie Schutzvorkehrungen treffen.

30. Mai: Kundgebungen mit bis zu dreissig Personen wieder erlaubt.

6. Juni: Kinos, Theater, Zoos, Skilifte, Campingplätze, Schwimmbäder und nachobligatorische Schulen können öffnen. 30-Personen-Grenze für Veranstaltungen auf 300 angehoben.

22. Juni: Versammlungen von bis zu tausend Personen unter Einhaltung von Schutzkonzepten erlaubt.

1. Juli: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.

1. Oktober: Grossanlässe mit über tausend Personen unter Auflagen wieder erlaubt.

7./8. Oktober: Ansteckungszahlen steigen auf über tausend pro Tag.

19. Oktober: Maskenpflicht ausgeweitet auf alle öffentlichen Innenräume.

28. Oktober: Bundesrat lässt Schnelltests zu. Maskenpflicht im Freien, Verbot von privaten Treffen mit mehr als zehn Personen und Schliessung von Discos werden angeordnet.

4./5./6. November: Über 10'000 Neuinfektionen pro Tag.

12. Dezember: Bundesrat ordnet schweizweit Schliessung von Restaurants, Bars, Geschäften, Märkten, Museen, Bibliotheken, Freizeit- und Sportzentren von 19 bis 6 Uhr an.

22. Dezember: Skigebiete dürfen mit kantonaler Genehmigung öffnen. Sport-, Kultur- und Freizeitzentren und Zoos müssen schliessen.

23. Dezember: Impfstart in der Schweiz.

Passenger wearing protective mask works on a laptop as he rides a SBB CFF FFS train during the coronavirus disease (COVID-19) outbreak, in Neuchatel, Switzerland, Tuesday, March 23, 2021. Switzerland as many countries in Europe impose coronavirus restrictions to fight against the spread of coronavirus COVID-19. (KEYSTONE/Laurent Gillieron)

Am 1. Juli 2020 kam die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.

Quelle: Keystone

2021

18./19. Januar: Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, müssen schliessen.

1. März: Läden, Museen, Lesesäle, Zoos und botanischen Gärten sowie Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen dürfen öffnen. Im Freien sind Treffen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt.

22. März: Einschränkung für private Treffen in Innenräumen von fünf auf zehn Personen gelockert.

19. April: Veranstaltungen mit Publikum unter Auflagen wieder möglich. Restaurants können Terrassen öffnen.

31. Mai: Restaurants können Innenbereiche mit Schutzkonzepten öffnen.

26. Juni: Homeoffice-Pflicht und Maskenpflicht im Freien werden aufgehoben. Grossveranstaltungen können mit Zertifikat ohne Beschränkungen der Kapazität stattfinden.

13. September: Im Innern von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen gilt Zertifikatspflicht.

20. September: Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen.

28. November: Erster Omikron-Fall in der Schweiz.

6. Dezember: Masken- und Zertifikatspflicht wird ausgeweitet.

20. Dezember: 2G-Regel ausgeweitet. Wo die Maske nicht getragen werden kann, braucht es zusätzlich einen negativen Test.

Das Ergebnis der letzten HZ Banking-Umfrage zeigt kein eindeutiges Bild.

Homeoffice-Pflicht kam und ging in den letzten zwei Jahren. 

Quelle: Keystone

2022

13. Januar: Quarantäne für Personen ohne Symptome nur noch fünf Tage. Keine Kontaktquarantäne für Personen, deren letzte Impfdosis respektive Genesung weniger als vier Monaten zurückliegt.

27. Januar: Neuansteckungen erreichen mit knapp 45'000 gemeldeten Fällen den Höchststand.

3. Februar: Bundesrat hebt Homeoffice-Pflicht und Kontaktquarantäne auf und stellt umfassende Lockerungen in Aussicht.

9. Februar: Die meisten Kantone sind für eine Aufhebung der Corona-Massnahmen in einem Schritt. Bei der Maskenpflicht sind die Meinungen gespalten.

12. Februar: Covid-19-Infektionen gegenüber Vorwoche um ein Drittel zurückgegangen, gegenüber vor zwei Wochen halbiert.

15. Februar: Wissenschaftliche Taskforce schätzt, dass - inklusive Dunkelziffer - insgesamt bis zu 3,6 Millionen Personen in der Schweiz mit dem Virus angesteckt worden sind.

16. Februar: Der Bundesrat hebt die Corona-Schutzmassnahmen weitgehend auf. Ab dem 17. Februar gibt es keine Zertifikats- und keine Maskenpflicht mehr in Läden, Restaurants und Kulturbetrieben. Die Maskenpflicht im ÖV und die fünftägige Isolation für Infizierte bleiben.