Der Abschuss eines Wolfs in dieser Region war am 14. Juli vom Walliser Staatsrat angeordnet worden. Das Raubtier hatte insgesamt 12 Nutztiere gerissen. Damit seien die Bedingungen für den Abschuss erfüllt gewesen.

Die Bewilligung war ab dem vergangenen Freitag, dem Datum des Erscheinens im Amtsblatts, für 60 Tage gültig. Gemäss dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier zur Diagnose und Identifizierung ins Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) der Universität Bern geschickt.

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Seit Anfang 2022 wurden im Wallis fünf Wölfe abgeschossen. Bei einem Wolf bestand der Verdacht, dass es sich um ein Hybridtier Wolf-Hund handelte, was später durch Analysen widerlegt wurde; zwei Jungtiere wurden zur Regulierung eines Rudels getötet und zwei Einzeltiere wurden Ende Mai in der Region Schattenberge-Augstbord und nun im Val d'Illiez geschossen.

Gleichzeitig mit der Abschussbewilligung für den Wolf in Val d'Illiez wurde in der vergangenen Woche eine weitere Bewilligung für einen einzelnen Wolf in der Region Goms-Aletsch erteilt. Auch bei ihm haben die Wildhüter 60 Tage Zeit, um das Tier zu erlegen.