Damit seien gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt, teilte der Kanton Wallis am Mittwoch mit. Die Verordnung erlaubt den Abschuss eines Wolfs, sobald dieser in einem Zeitraum von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen hat.

Es ist bereits die zweite Abschussbewilligung, die der Kanton innerhalb weniger Tage erteilt hat. Am vergangenen Freitag hatte er bereits angeordnet, einen Wolf in der Region Val d'Illiez zu erlegen. Dieses Tier hatte zwölf Nutztiere gerissen, die sich zum Zeitpunkt des Angriffs in einer geschützten Situation befanden.

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Die beiden Tiere dürfen ab dem Tag der Veröffentlichung des Entscheids im Amtsblatt am 22. Juli abgeschossen werden. Die Wildhüter haben dann 60 Tage Zeit, um den Abschuss durchzuführen, zumindest wenn sich noch Nutztiere im definierten Perimeter befinden.

Abschüsse auch im Bündnerland

Auch im Kanton Graubünden nimmt die Wildhut Wölfe ins Visier. Nach zwei Angriffen auf Kühe hat der Kanton den Abschuss von zwei Jungwölfe des problematischen Beverinrudels angeordnet.

Das Beverinrudel hatte vor einer Woche am Schamserberg eine Mutterkuh angegriffen und so schwer verletzt, dass sie getötet werden musste. Ein paar Tage zuvor hatte das Rudel eine Mutterkuh gerissen.