Laut dem USZ werden die Beträge zurückerstattet. Auch an einer anderen USZ-Klinik kam es zu Unregelmässigkeiten. Die externe Untersuchung durch eine Anwaltskanzlei habe ergeben, dass an der Klinik für Herzchirurgie in den vergangenen drei Jahren systematisch sogenannte interdisziplinären Arztgespräche bei allen zusatzversicherten Patientinnen und Patienten abgerechnet worden seien, teilte das USZ am Dienstag mit.

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Die Verrechnung sei durch die Administration der Klinik erfolgt und zwar für jeden Tag, an dem ein Patient auf einer Intensivstation oder Intermediate Care Abteilung war.

Zwar würden auf diesen Abteilungen tatsächlich täglich Visiten mit verschiedenen Ärzten stattfinden, die abgerechnete Honorarposition sei aber nicht für solche Standardgespräche vorgesehen.

Die betreffenden Ärzte hätten keine Kenntnis von dieser Rechnungsstellung durch die Administration gehabt. Das USZ werde die den Krankenkassen in Rechnung gestellten Kosten zurückerstatten. Zudem habe man Strafanzeige eingereicht und werde die Auszahlungen aus dem Honorarpool der Klinik zurückfordern. Gegen wen sich die Strafanzeige richtet, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

An den anderen Kliniken des USZ seien die interdisziplinären Arztgespräche korrekt dokumentiert und abgerechnet worden. Dies hätten Stichproben quer durch die Kliniken gezeigt.

Das USZ habe umgehend organisatorische Massnahmen ergriffen, um die internen Kontrollen zu verstärken. Weitere Massnahmen würden geprüft.

Die Klinik für Herzchirurgie des USZ geriet bereits im Frühling dieses Jahrs in die Schlagzeilen. Dem damaligen Leiter, Francesco Maisano, wurden verschiedene Verfehlungen vorgeworfen. Unter anderem soll er an einer Firma beteiligt gewesen sein, deren Produkte er bei Behandlungen verwendete. Die Interessenbindung sei jedoch nicht deklariert worden. Maisano arbeitet inzwischen nicht mehr für das USZ.

Missstände auch an weiterer USZ-Klinik

Gemäss Mitteilung des USZ hat eine weitere externe Untersuchung durch eine andere Anwaltskanzlei auch Unregelmässigkeiten an der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bestätigt.

Der ehemalige Direktor der Klinik habe sich Patienten an seine Privatklinik überwiesen und diese mit Ressourcen des USZ behandelt, ohne dies abzugelten. Dadurch sei das USZ finanziell geschädigt worden. Entsprechende Vorwürfe wurden im Frühling dieses Jahres publik.

Bei der Privatpraxis habe es sich um ein reines Abrechnungskonstrukt gehandelt. Tatsächlich seien die Behandlungen in denselben Räumlichkeiten und mit demselben Personal vorgenommen worden wie die ordentlichen ambulanten Behandlungen des USZ am Zentrum für Zahnmedizin. Krankenkassen, Patientinnen und Patienten sei durch das Vorgehen aber kein finanzieller Schaden entstanden.

Gegen den früheren Klinikdirektor habe das USZ Strafanzeige eingereicht. Eine Rückforderung des finanziellen Schadens werde geprüft und der Vertrag zwischen dem USZ und dem Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich sei gekündigt worden.

(awp/tdr)