Trotz der hohen Quote unterscheiden sich die Berichte deutlich in Qualität und Umfang. Viele grosse Unternehmen integrieren ihren Nachhaltigkeitsbericht in den Geschäftsbericht, lassen ihn extern prüfen und stützen sich auf anerkannte Standards. Andere beschränken sich auf einzelne Rahmenwerke oder berichten nur in reduziertem Umfang.

Verpflichtend ist die Berichterstattung bisher nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, einem Umsatz von über 40 Millionen Franken oder einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Franken. Künftig sollen bereits Firmen ab 250 Mitarbeitenden unter diese Pflicht fallen.

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