Die zuständige Nationalratskommission will die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei der AHV beseitigen. Sie hat zu diesem Zweck verschiedenen parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, die eine tiefgreifende Reform der Hinterlassenenrenten zum Ziel haben.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) will damit «den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen», wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie sei der Auffassung, dass sich die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern sowie die Unterscheidung nach Zivilstand nicht mehr rechtfertigen liessen.

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Hinterlassenenrente nur für Ehepartner mit Kind

Mit drei parlamentarischen Initiativen möchte die Kommission mehr Fairness erreichen. Diese Initiativen gehen nun an die Schwesterkommission im Ständerat. Stossen sie dort auch auf Anklang, kann die Nationalratskommission gesetzgeberisch tätig werden.

Einer Ehepartnerin oder einem Ehepartner ohne Kind soll dagegen keine Hinterlassenenrente gewährt werden, da dies in den Augen der SGK-N einem überholten Gesellschaftsmodell entspricht. Eine parlamentarische Initiative mit diesem Anliegen wurde deshalb abgelehnt. Über diese entscheidet als nächstes der Nationalrat.

Benachteiligung von Witwern

Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes verliert ein Witwer in der Schweiz das Anrecht auf die Witwerrente, eine Witwe dagegen nicht. Diese Ungleichbehandlung haben die Strassburger Richter kürzlich kritisiert.

Der Bundesrat hat deshalb ein Forschungsprojekt zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern in Arbeit gegeben. Zudem begrüsst die Regierung einen Prüfbericht, mit dem aufgezeigt werden soll, wie der Missstand behoben werden kann. Ziel sei es, eine angemessene Existenzsicherung für Hinterbliebene unabhängig von ihren Familienmodellen und Lebensformen zu gewährleisten.

(sda/me)