Die Richter des Strafgerichts des Bezirks Ost-Waadtland folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht. Am Vortag und nach einer Ortsbegehung hatte der Staatsanwalt eine Verurteilung und eine bedingte Strafe von zwischen 60 und 90 Tagessätzen für drei Sicherheitsverantwortliche der Bergbahnen Gstaad gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert.

«Es gab keine Verletzung der Vorsichtsregeln», sagte die Gerichtspräsidentin. Nach Ansicht der drei Richterinnen und Richter hat das Pistensicherheitsteam bei der Markierung und Kennzeichnung einer gefährlichen Passage nicht versagt.

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Der 13-jährige Skifahrer war gegen einen Metallpfosten gefahren, der sich ausserhalb der markierten blauen Piste befand.