Dies, um für importierte Personenwagen mit zu hohen Abgaswerten die CO2-Sanktionen umgehen zu können. Die Rechtsvertreterin des Bundesamtes für Strassen kritisierte zum Prozessauftakt, dass die Hauptverhandlung vor einem Einzelrichter stattfindet, nicht vor einem Spruchkörper mit drei Richtern. Dadurch werde a priori festgelegt, dass die mögliche Freiheitsstrafe nicht mehr als zwei Jahre betragen könne. Zudem wehrte sie sich gegen Anträge der Verteidigung, das Astra nicht als Privatklägerschaft zuzulassen.
Der Beamte erhielt für seine falschen Bescheinigungen 2000 Franken monatlich in bar sowie ein Auto als Geschenk. Dem Bund entgingen durch die Falschdeklarationen laut Anklage rund 9 Millionen Franken.