Anfang 2020 war bekannt geworden, dass die BLS Verkäufe von Halbtax-Abos im Libero-Verbund über mehrere Jahre nicht budgetiert und so zu hohe Abgeltungen erhalten hatte. Das Bahnunternehmen musste dem BAV 43,6 Millionen Franken an Subventionen zurückzahlen.

Als Konsequenz trat der damalige BLS-Chef Bernard Guillelmon zurück. Laut einem Untersuchungsbericht des Wirtschaftsprüfers PWS wusste die Geschäftsleitung seit spätestens März 2017 von den zu viel bezogenen Bundesgeldern.

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Die Bus Ostschweiz AG soll vollständig abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft haben. Dieses vermietete laut Mitteilung die Fahrzeuge von 2012 bis 2019 zu überhöhten Kosten zurück an die subventionierte Muttergesellschaft.

Gemäss früheren Angaben des BAV steht der Verdacht im Raum, dass dieses Vorgehen gewählt worden war, um das seit 2011 geltende explizite Verbot von Überabschreibungen zu umgehen. Die Schadenssumme im Regionalen Personenverkehr und Ortsverkehr beträgt laut BAV rund 5,5 Millionen Franken.

Verdacht auf strafbare Handlungen

In Fällen, in denen es Hinweise auf strafbare Handlungen gibt, muss neben der Rückzahlung auch ein Strafverfahren durchgeführt werden, wie das BAV am Donnerstag mitteilte. Dabei soll der Verdacht erhärtet oder entkräftet werden.

In der Postauto-Affäre hatte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) das Verfahren durchgeführt, im Fall der Luzerner Verkehrsbetriebe war es die Luzerner Staatsanwaltschaft. Wer aber in den weiteren Fälle zuständig ist, war bisher unklar. In zwei Gerichtsurteilen sorgte das Bundesstrafgericht dann für Klärung.

Es urteilte Ende 2021, dass im Strafverfahren gegen die BLS nicht die Staatsanwaltschaft Bern sondern das BAV als Subventionsbehörde für ein Strafverfahren zuständig ist. Und es entschied im April 2022, dass das Fedpol keine externen Experten hätte zuziehen dürfen.

Damit stehe fest, dass das BAV die Strafverfahren selber leiten müsse, hiess es. Deshalb werde das BAV aufgrund der bisherigen Erkenntnisse Voruntersuchungen gegen die BLS und Bus Ostschweiz einleiten. Dabei werde es um Abklärungen über die möglichen Straftatbestände und die involvierten Personen machen. Es gelte die Unschuldsvermutung.