Kinderspielplätze neben Sportanlagen mögen zwar für Erwachsene attraktiv sein, für Kinder können sie aber zur Falle werden, warnt die BFU in einer Mitteilung vom Donnerstag. Kinder unterscheiden nämlich nicht zwischen «ihren» Spielgeräten und den Erwachseneneinrichtungen. Die beiden Domänen sollten also klar abgegrenzt sein.

Für die Sportanlagen selbst gelten bereits Normen und Richtlinien. Allerdings sind gemäss der BFU weitere Massnahmen für eine ausreichende Unfallprävention angezeigt. Kletterwände etwa sollten im Aussenbereich eine maximale Fallhöhe von zwei Metern aufweisen und von einem falldämpfenden Boden umgeben sein. Nach offiziellen Normen darf eine Boulderwand im Freien bis zu vier Meter hoch sein.

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Auch bei anderen Sporteinrichtungen rät die BFU zur Vorsicht bei den Fallhöhen. Sprungelemente in öffentlichen Bikeparks sollten nur Stürze aus eineinhalb Metern Höhe erlauben. In Parcours sind unter Beaufsichtigung drei Meter hohe Elemente möglich, ohne Beaufsichtigung nur zwei Meter.