Wenn es das Seuchengeschehen erfordere, werde das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den Kantonen Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels erlassen, teilte das BLV auf Anfrage von Keystone-SDA mit.

Das Ziel der Massnahmen sei, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Geflügelhaltende würden dazu aufgerufen, wachsam zu sein und Krankheitssymptome oder Todesfälle zu melden.

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In Deutschland wurden am Donnerstagabend Vogelgrippe-Fälle im Bundesland Baden-Württemberg festgestellt, das an die Schweiz grenzt. Unter Kranichen hat die Ausbreitung der Vogelgrippe nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) inzwischen ein in Deutschland bislang nicht gekanntes Ausmass angenommen.