Wenn es das Seuchengeschehen erfordere, werde das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den Kantonen Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels erlassen, teilte das BLV auf Anfrage von Keystone-SDA mit.
Das Ziel der Massnahmen sei, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Geflügelhaltende würden dazu aufgerufen, wachsam zu sein und Krankheitssymptome oder Todesfälle zu melden.
In Deutschland wurden am Donnerstagabend Vogelgrippe-Fälle im Bundesland Baden-Württemberg festgestellt, das an die Schweiz grenzt. Unter Kranichen hat die Ausbreitung der Vogelgrippe nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) inzwischen ein in Deutschland bislang nicht gekanntes Ausmass angenommen.
