Die Kommission will den Entwurf am Dienstag vorstellen. ESG-Ratings bewerten unter anderem, inwiefern ein Unternehmen Umwelt, Klima und Mitarbeitende beeinflusst - und wie diese Faktoren wiederum das Geschäft der Firma beeinflussen.
So sollen Investoren beispielsweise das Risiko besser einschätzen können, ob eine Firma in einen Skandal verwickelt wird oder sich Umwelteinflüsse negativ auf das Geschäft auswirken. Das Deutsche Aktieninstitut wies vergangenes Jahr darauf hin, dass es eine Vielzahl an unterschiedlichen Methoden und teilweise intransparenten Bewertungskriterien bei ESG-Ratings gebe.
Der Entwurf, der der deutschen Nachrichtenagentur DPA vorliegt, sieht vor, dass die Anbieter solcher ESG-Bewertungen künftig die Methodik auf ihrer Website veröffentlichen sollen. Zudem dürften sie künftig weder Anleger und Unternehmen beraten noch die Kreditwürdigkeit von Unternehmen bewerten oder selbst als Anleger tätig sein. Auch eine Tätigkeit im Banken-, Versicherungs- oder Rechnungsprüfungsgeschäft wäre demnach ausgeschlossen.