Der Chip mit biometrischen Daten soll die Identitätskarte noch besser vor Missbräuchen schützen, etwa vor Fälschungen, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) am Montag schrieb. Einen Chip dieser Art trägt bereits der Schweizer Pass.

Die biometrischen Daten können nur ausgelesen werden, wenn die Identitätskarte physisch vorgezeigt wird. Ein Auslesen auf Distanz sei nicht möglich, schrieb das Fedpol. Zudem würden für den Zugriff auf die Fingerabdrücke nur Länder berechtigt, die gleichwertige Datenschutzvorschriften haben wie die Schweiz.

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Grund für die Neuerung sind Entscheide in der EU. Denn 2019 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der EU eine Verordnung, wonach die Mitgliedsländer seit 2021 nur noch biometrische Identitätskarten ausstellen.

Die Schweiz muss die ID mit Chip spätestens ein Jahr nach der Inkraftsetzung des revidierten Freizügigkeitsabkommens einführen. Die biometrische ID war Teil des inzwischen paraphierten Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU. Voraussichtlich Ende 2026 dürfte es laut Mitteilung soweit sein.

Bis dann ausgestellte nicht biometrische Identitätskarten bleiben für Reisen in die EU bis zum Ablaufdatum gültig, also für Erwachsene bis zu zehn Jahre lang. Entsprechend empfiehlt das Fedpol für Reisen ins EU-Ausland die biometrische ID. Reisen in die EU sind auch mit biometrischen Pässen möglich.

Wer die ID nur in der Schweiz benützen will, um sich auszuweisen, kann sich weiterhin eine nicht biometrische Version ausstellen lassen.

www.schweizerpass.ch