Ein Austausch soll laut Bundesrat aber erst dann erfolgen, wenn die Partnerstaaten am Informationsaustausch mit der Schweiz interessiert sind und sie die Voraussetzungen des Melderahmens für Kryptowerte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erfüllen. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Er will vor dem eigentlichen Austausch von Daten über Kryptowerte zudem nochmals prüfen, ob die Partnerstaaten, mit denen der automatische Informationsaustausch (AIA) aktiviert wurde, die Voraussetzungen des Standards weiterhin erfüllen.

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Dazu soll der bestehende Prüfmechanismus für den AIA künftig auch Kryptowerte erfassen. Dies bedinge Änderungen am Bundesbeschluss, den die Landesregierung im Februar verabschiedete. Die Vorlage wird derzeit im Parlament beraten.