Sein Ziel sei es, maximale Transparenz herzustellen, teilte der Bundesrat mit. Daher habe sich die Landesregierung entschieden, die Vernehmlassung bereits vor der Volksabstimmung zu eröffnen. Interessierte Kreise können sich nun bis zum 15. Oktober äussern.
Die Stimmenden befinden am 28. September über das E-ID-Gesetz. Scheitert es an der Urne, ist auch die Verordnung hinfällig.
Die Verordnung legt laut Communiqué namentlich fest, wie und unter welchen Voraussetzungen eine E-ID beantragt werden kann. Ausserdem wird darin präzisiert, wie die Unternehmen und Behörden vorzugehen haben, wenn sie die E-ID von Kundinnen und Kunden überprüfen oder eigene Identitätsnachweise ausstellen wollen.
Weiter will der Bundesrat in der Verordnung mehrere Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre, konkretisieren. Dabei geht es unter anderem darum, dass Unternehmen oder Behörden keine unnötigen Daten abfragen oder speichern, wenn sie die Echtheit einer E-ID überprüfen.