Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Kantonen Uri und Tessin reichten im vergangenen Juni - zum Beginn der Reisewelle auf der Gotthardroute - ihre gleichlautenden Motionen ein. Sie fordern Gesetzesgrundlagen für eine Durchfahrtsabgabe, die in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ginge.

Fällig würde sie für Motorfahrzeuge, die ohne «wesentlichen Aufenthalt im Inland» die Schweiz durchqueren, für Fahrten von einem Nachbarland in ein anders. Je nach Tageszeit, Wochentag und Verkehrsdichte soll die Abgabe unterschiedlich hoch sein und damit eine Lenkungswirkung haben.

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Der Bund sei aufgrund der Verfassung verpflichtet, Menschen, Tiere und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen des privaten Transitverkehrs zu schützen. Mit den bilateralen Verträgen mit der EU, etwa dem Landverkehrsabkommen, soll sie vereinbar sein.

Der Bundesrat verweist in seiner ablehnenden Stellungnahme vom Mittwoch auf bereits ergriffene Massnahmen, um die Auswirkungen des Durchgangsverkehrs durch die Alpen zu mildern. Die verlangte Durchfahrtsabgabe müsste zudem in der Verfassung verankert werden, weil es sich um eine «grossflächige Gebührenerhebung» handle.

Zudem sieht der Bundesrat administrative Hürden. Um Autos, Motorräder oder Wohnmobile auf Transitfahrten zu besteuern, müssten sämtliche Grenzübergänge überwacht werden. Laut Bundesrat wäre das teuer und aufwendig. Auch die Frage nach der «Wesentlichkeit» eines Aufenthalts dürfte kaum für alle denkbaren Durchgangsverbindungen abschliessend beantwortet werden können, schreibt der Bundesrat.