Die Kernanliegen der beiden Initiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks» würden in der geltenden Gesetzgebung bereits berücksichtigt, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Mit dem im Herbst vom Parlament verabschiedeten Beschleunigungserlass würden die Anliegen der Initianten zusätzlich gestärkt.

Eine Annahme der Initiativen würde den Ausbau der Windenergie in der Schweiz laut dem Bundesrat indes stark einschränken. Da Strom aus Windenergie zu zwei Dritteln im Winterhalbjahr produziert wird, würde ein Pfeiler der Versorgungssicherheit im Winter wegbrechen, der kompensiert werden müsste.

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Die Botschaften zu den beiden Initiativen erwartet die Landesregierung für Mai 2026.