Vor Jahresfrist hatte die Landesregierung das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, finanzielle Anreize für die Kantone zu prüfen, die die Zielvorgaben nicht erreichen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen ist jedoch zum Schluss gekommen, dass ein solches Malus-System nicht die gewünschte Wirkung bei der Erwerbsintegration erzielen würde, wie es am Mittwoch hiess.

Hingegen müssen Kantone mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Erwerbsquote ab 2026 zusätzliche Massnahmen ergreifen. In einem ersten Schritt sind sie verpflichtet, einen Massnahmenplan zu erarbeiten und umzusetzen - mit dem Ziel, die Erwerbstätigenquote zu steigern. Reichen diese kantonalen Massnahmen nicht, muss der Kanton sein System der Integrationsförderung extern evaluieren lassen.

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