Der Bundesrat hat am Mittwoch Änderungen der Signalisationsverordnung und der Lärmschutzverordnung bis zum 5. Dezember in eine Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es um verkehrsorientierte Strassen.

Verbieten will der Bundesrat Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen nicht. Neu soll bei einer Einführung aber nachgewiesen werden müssen, dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr durch die Quartiere verursacht. Auch bei zu viel Lärm soll Tempo 30 möglich bleiben.

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Das Parlament verlangte mit einer Motion Gesetzesänderungen, damit Tempo 30 nur noch auf Siedlungsstrassen möglich wird. Diese dienen der Erschliessung und sind auf Bedürfnisse von Anwohnenden zugeschnitten. Für diese Strassen plant der Bundesrat keine Änderung.