Die Hotellerie liefert derzeit und noch bis Ende 2027 3,8 Prozent Mehrwertsteuer ab. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer liegt zurzeit bei 8,1 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungsbetriebe wurde 1996 eingeführt und mehrmals verlängert.

Mit einer Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) verlangte das Parlament eine weitere Verlängerung über 2027 hinaus. Die Mehrheit wollte damit der Branche Planungssicherheit geben.

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Der Bundesrat schlägt in der am Mittwoch eröffneten Vernehmlassung eine Verlängerung um acht Jahre vor, bis 2035. Damit könne künftig im Rahmen der neuen Finanzordnung diskutiert werden, ob der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen beibehalten werden solle, schrieb er dazu. Die Motion hatte der Bundesrat abgelehnt.