Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Stellungnahme zur Vorlage verabschiedet. Er ist einverstanden damit, dass das Recht von Verbänden, gegen Bauprojekte Beschwerde zu führen, bei Wohnbauten mit bis zu 400 Quadratmetern Geschossfläche eingeschränkt wird. Voraussetzung ist aber, dass das Projekt in einer Bauzone steht.

Auch den Ausnahmen, die die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) vorschlägt, stimmt der Bundesrat zu. Verbandsbeschwerden sollen möglich bleiben, wenn ein Bauprojekt bedeutende Ortsbilder oder Kulturdenkmäler tangiert oder sich in einem sensiblen Gebiet befindet.

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Das Vorhaben war in der Vernehmlassung insbesondere bei den bürgerlichen Parteien auf Anklang gestossen. Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen stellten sich dagegen.