Am 8. März entscheiden Volk und Stände über die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» sowie den vom Parlament verabschiedeten direkten Gegenentwurf. Beide Vorlagen wollen den Artikel in der Bundesverfassung über Geld- und Währungspolitik ergänzen.
Heute regelt das Gesetz, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Bargeldversorgung gewährleistet und dass der Franken die Schweizer Währung ist. Parlament und Bundesrat wollen diese Formulierungen nun in die Verfassung schreiben. Die Bestimmungen könnten dadurch nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden.
Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben laut dem Bundesrat praktische Auswirkungen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten.
