Bauunternehmen im Unterengadin wurden vom Bundesverwaltungsgericht für langjährige Kartellrechtsverstösse sanktioniert. Drei Unternehmen, darunter die Foffa Conrad-Gruppe, die Lazzarini AG und die Resgia Koch SA, legten Beschwerde ein. Das Gericht bestätigte jedoch, dass seit spätestens 1997 Absprachen über Angebotspreise und designierte Zuschlagsempfänger stattfanden. Besonders zwischen der Foffa Conrad-Gruppe und der Lazzarini AG bestand seit 2008 eine bilaterale Koordination des Marktverhaltens.
Die Sanktionen belaufen sich auf 2’463'674 Franken für die Foffa Conrad-Gruppe, 2'031'676 Franken für die Lazzarini AG und 184'510 Franken für die Resgia Koch SA. Das Gericht reduzierte die Beträge teilweise und berücksichtigte dabei die Mitwirkung der Foffa Conrad-Gruppe als Selbstanzeigerin und die Offenlegung der Lazzarini AG hinsichtlich ihrer bilateralen Absprachen. Bei der Resgia Koch SA wurden die Verstöße als weniger schwerwiegend eingestuft.
(rul)