Er hat am Freitag die entsprechende Botschaft verabschiedet. Über die Verlängerung dieser und weiterer Bestimmungen im Covid-19-Gesetz wird letztlich das Parlament entscheiden.

Die Kantone hatten sich in den vergangenen Wochen gegen die auf Anfang 2023 geplante Übertragung der Verantwortung für die Durchführung von Corona-Tests und deren Finanzierung vom Bund an sie gewehrt. Der Bundesrat hat nur teilweise darauf reagiert. So soll der Bund noch bis Ende März 2023 - also drei Monate länger - die Teststrategie festlegen und die Verantwortungen für die Testungen sowie die Abrechnung übernehmen.

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Die Testkosten sollen aber bereits ab dem 1. Januar 2023 von den Kantonen getragen werden. "Der Bund wird ihnen diese deshalb gemäss Bevölkerungsanteil in Rechnung stellen", schreibt der Bundesrat.

Die Regierung begründet ihren Entscheid damit, dass seit der Rückkehr in die "normale Lage" gemäss Epidemiengesetz die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie übernommen hätten.